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mehr...Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilte, besteht für Hersteller bis zum 1. April 2012 die Möglichkeit, einen Antrag auf staatliche Förderung für KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 20kWel, sogenannten Mini-KWK-Anlagen, zu stellen.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung der Anlagen: Bei einem Kraftwerk mit einer Leistung von 1kWel, das sich vor allem für Ein- und Zweifamilienhäuser eignet, liegt der staatliche Zuschuss bei 1500 €; größere Anlagen mit beispielsweise 19kWel werden mit einem einmaligen Zuschuss von 3450 € gefördert. Somit lohnt sich der Einbau von kleinen Heizkraftwerken im Moment besonders.
Für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen gelten besondere Bestimmungen, z.B. darf im entsprechenden Gebiet kein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme bestehen und die Anlage muss die gängigen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz erfüllen. Außerdem müssen die Heizkraftanlagen regelmäßig gewartet werden – ein Wartungsvertrag ist somit obligatorisch.
Weiterhin müssen die Einsparungen von Anlagen unter 10 kWel bei min. 15 % liegen; bei Kraftwerken von 10 kWel bis 20kWel gelten Einsparungen von min 20 % als förderungswürdig. Die Forderungen der EU-KWK-Richtlinie für Mini-Anlagen müssen demnach deutlich übertroffen werden.
Ob Ihre KWK-Anlage förderungswürdig ist, erfahren Sie durch eine Herstelleranmeldung beim BAFA bis zum 15. Februar 2012. Die „Liste der förderfähigen Anlagen“ soll am 15. März 2012 veröffentlicht werden. Aktualisierungen folgen. Auf Seite des BAFA finden Sie die nötigen Formulare unter www.bafa.de Energie – Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Zuschuss – Formulare.